Grundlegendes

Das Segel­flie­gen ler­nen, kann fast jeder. Es müs­sen nur eini­ger Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein. Um Flie­gen zu ler­nen musst Du min­des­tens 13 Jah­re alt sein. Nach oben sind alters­mä­ßig kei­ne Gren­zen gesetzt. Wenn Du noch min­der­jäh­rig bist, benö­tigst Du das Ein­ver­ständ­nis Dei­ner Eltern. Bevor die Aus­bil­dung rich­tig los­ge­hen kann, brauchst Du noch ein Gesund­heits­zeug­nis von einem aner­kann­ten Flie­ger­arzt. Adres­sen gibt es in unse­rem Ver­ein. Der Flie­ger­arzt über­prüft den all­ge­mei­nen Gesund­heits­zu­stand, die Augen, den Gleich­ge­wichts­sinn, das Gehör, die Refle­xe, die Lun­ge und eini­ges mehr. Aber kei­ne Angst, das hört sich schlim­mer an, als es ist. Wenn die­se paar Din­ge erfüllt sind, und das Punk­te­kon­to in der Ver­kehrs­sün­der­kar­tei nicht hoff­nungs­los über­zo­gen ist, kann die Aus­bil­dung losgehen.

Bestandteile der Ausbildung

Die Aus­bil­dung besteht aus zwei Tei­len, dem theo­re­ti­schen und dem prak­ti­schen Teil. Durch bei­de Aus­bil­dungs­tei­le wirst du von unse­ren Flug­leh­rern geführt, die gesam­te Aus­bil­dung pas­siert (abge­se­hen von Prü­fun­gen durch spe­zi­el­le Prü­fer) ehren­amt­lich und sind in der nor­ma­len Mit­glieds­ge­bühr inbegriffen.

Im theo­re­ti­schen Teil lernst du alles über:

  • Aero­dy­na­mik und Technik
  • Flug­zeug­kun­de
  • Instru­men­ten­kun­de
  • Tech­nik des Fliegens
  • Meteo­ro­lo­gie
  • Luft­recht und Flugsicherung
  • Navi­ga­ti­on und Kartenkunde
  • Mensch­li­ches Leistungsvermögen
  • Ver­hal­ten in beson­de­ren Fällen

Die Übungs­stun­den dazu fin­den vor­al­lem in den Win­ter­mo­na­ten statt, wäh­rend kein Flug­be­trieb stattfindet.

Zusätz­lich zur Flug­theo­rie muss das Fun­ken erlernt wer­den. Die Ver­stän­di­gung mit dem Start­lei­ter und ande­ren Pilo­ten ist wich­tig und muss des­halb geord­net und nach fes­ten Pro­ze­du­ren ablau­fen. Die­se kannst du bei uns im Ver­ein erler­nen, um spä­ter dein Funk­zeug­nis, also den Nach­weis über not­wen­di­ge Funk­kennt­nis­se, erlan­gen zu können.

Die prak­ti­sche Aus­bil­dung glie­dert sich in drei Teile:

1. GRUNDAUSBILDUNG

Die prak­ti­sche Aus­bil­dung fin­det am Anfang in unse­rem dop­pel­sit­zi­gen Boci­an statt. Der Flug­schü­ler sitzt hier­bei von Anfang an auf dem vor­de­ren Sitz (dem eigent­li­chen Pilo­ten­sitz), genau­so wie er dies auch spä­ter als ver­ant­wort­li­cher Luft­fahr­zeug­füh­rer tun wird. Der Flug­leh­rer sitzt auf dem zwei­ten Sitz dahin­ter und hat dort genau die sel­ben Steu­er­or­ga­ne zur Ver­fü­gung wie der Schüler.

Der Flug­leh­rer über­nimmt zu Anfang die kom­plet­te Steue­rung des Flug­zeu­ges. Er zeigt dem Schü­ler in ein­zel­nen Übun­gen nach und nach die Funk­ti­on der ein­zel­nen Ruder und die Tech­ni­ken des Flie­gens, die der Schü­ler dann sofort nach­ma­chen und üben kann. Auf die­se Art wird der Flug­leh­rer mit der Zeit immer weni­ger tun und immer mehr dem Schü­ler die Steue­rung über­las­sen, bis die­ser schließ­lich die vol­le Kon­trol­le der Maschi­ne über­nimmt und der Leh­rer ihn nur noch mit Wor­ten korrigiert.

Nach genü­gend Starts ist es dann soweit: Der Flug­leh­rer hat schon seit gerau­mer Zeit nichts mehr zu tun und auch nur noch Unwe­sent­li­ches zu meckern gehabt und ent­schei­det sich des­halb schwe­ren Her­zens dazu, dem Schü­ler die­se münd­li­chen Ein­grif­fe nur noch über das Funk­ge­rät zukom­men zu las­sen. Der Schü­ler berei­tet sich nun auf sei­nen gro­ßen Augen­blick vor: den ers­ten Alleinflug.
Die ers­ten drei Allein­flü­ge bil­den zusam­men die soge­nann­te A‑Prüfung, die die Abschluss­prü­fung des ers­ten prak­ti­schen Aus­bil­dungs­ab­schnit­tes dar­stellt. Sie wird von zwei Flug­leh­rern des Ver­eins abgenommen.

2. VERTIEFUNG

Der zwei­te Abschnitt dient dazu, die im ers­ten Aus­bil­dungs­ab­schnitt erwor­be­nen Fer­tig­kei­ten zu ver­tie­fen, zu üben und zu erwei­tern, z.B. durch ande­re Flug­ma­nö­ver oder durch das Auf­fin­den von Auf­wind­fel­dern, die dann län­ge­re Flug­zei­ten ermög­li­chen. Der zwei­te Aus­bil­dungs­ab­schnitt fin­det dann zuneh­mend im Allein­flug statt, also nur noch unter der Auf­sicht des am Boden zuschau­en­den Flug­leh­rers, zu dem nur noch eine Funk­ver­bin­dung besteht. Dazu ver­wen­den wir unse­re Pira­ten. Der Abschnitt endet mit dem Bestehen der B‑Prüfung und der C‑Prüfung.

3. THERMIKFLUG

Mit dem jet­zi­gen Aus­bil­dungs­stand hat der Flug­schü­ler prak­tisch schon alle Fer­tig­kei­ten erlangt, die er zum Steu­ern des Flug­zeu­ges braucht. Der drit­te Aus­bil­dungs­ab­schnitt beinhal­tet neben wei­te­ren Übungs­flü­gen auch das Erler­nen von Fähig­kei­ten, die für den Über­land­flug (Stre­cken­flug) not­wen­dig sind. Dies sind z.B. der Ther­mik­flug, Navi­ga­ti­ons­ein­wei­sun­gen und Außenlandeübungen.

Nach Been­di­gung des drit­ten Aus­bil­dungs­ab­schnit­tes fin­det die end­gül­ti­ge Luftfahrerschein-Prüfung statt. Die­se wird von einem Mit­glied des Prü­fungs­ra­tes abge­nom­men und besteht aus drei Flü­gen mit die­sem, in denen die ange­ord­ne­ten Übun­gen durch­ge­führt wer­den müs­sen. Nach Bestehen die­ser Prü­fung wird der Luft­fah­rer­schein ausgestellt.