Grundlegendes
Das Segelfliegen lernen, kann fast jeder. Es müssen nur einiger Voraussetzungen erfüllt sein. Um Fliegen zu lernen musst Du mindestens 13 Jahre alt sein. Nach oben sind altersmäßig keine Grenzen gesetzt. Wenn Du noch minderjährig bist, benötigst Du das Einverständnis Deiner Eltern. Bevor die Ausbildung richtig losgehen kann, brauchst Du noch ein Gesundheitszeugnis von einem anerkannten Fliegerarzt. Adressen gibt es in unserem Verein. Der Fliegerarzt überprüft den allgemeinen Gesundheitszustand, die Augen, den Gleichgewichtssinn, das Gehör, die Reflexe, die Lunge und einiges mehr. Aber keine Angst, das hört sich schlimmer an, als es ist. Wenn diese paar Dinge erfüllt sind, und das Punktekonto in der Verkehrssünderkartei nicht hoffnungslos überzogen ist, kann die Ausbildung losgehen.
Bestandteile der Ausbildung
Die Ausbildung besteht aus zwei Teilen, dem theoretischen und dem praktischen Teil. Durch beide Ausbildungsteile wirst du von unseren Fluglehrern geführt, die gesamte Ausbildung passiert (abgesehen von Prüfungen durch spezielle Prüfer) ehrenamtlich und sind in der normalen Mitgliedsgebühr inbegriffen.
Im theoretischen Teil lernst du alles über:
- Aerodynamik und Technik
- Flugzeugkunde
- Instrumentenkunde
- Technik des Fliegens
- Meteorologie
- Luftrecht und Flugsicherung
- Navigation und Kartenkunde
- Menschliches Leistungsvermögen
- Verhalten in besonderen Fällen
Die Übungsstunden dazu finden vorallem in den Wintermonaten statt, während kein Flugbetrieb stattfindet.
Zusätzlich zur Flugtheorie muss das Funken erlernt werden. Die Verständigung mit dem Startleiter und anderen Piloten ist wichtig und muss deshalb geordnet und nach festen Prozeduren ablaufen. Diese kannst du bei uns im Verein erlernen, um später dein Funkzeugnis, also den Nachweis über notwendige Funkkenntnisse, erlangen zu können.
Die praktische Ausbildung gliedert sich in drei Teile:
1. GRUNDAUSBILDUNG
Die praktische Ausbildung findet am Anfang in unserem doppelsitzigen Bocian statt. Der Flugschüler sitzt hierbei von Anfang an auf dem vorderen Sitz (dem eigentlichen Pilotensitz), genauso wie er dies auch später als verantwortlicher Luftfahrzeugführer tun wird. Der Fluglehrer sitzt auf dem zweiten Sitz dahinter und hat dort genau die selben Steuerorgane zur Verfügung wie der Schüler.
Der Fluglehrer übernimmt zu Anfang die komplette Steuerung des Flugzeuges. Er zeigt dem Schüler in einzelnen Übungen nach und nach die Funktion der einzelnen Ruder und die Techniken des Fliegens, die der Schüler dann sofort nachmachen und üben kann. Auf diese Art wird der Fluglehrer mit der Zeit immer weniger tun und immer mehr dem Schüler die Steuerung überlassen, bis dieser schließlich die volle Kontrolle der Maschine übernimmt und der Lehrer ihn nur noch mit Worten korrigiert.
Nach genügend Starts ist es dann soweit: Der Fluglehrer hat schon seit geraumer Zeit nichts mehr zu tun und auch nur noch Unwesentliches zu meckern gehabt und entscheidet sich deshalb schweren Herzens dazu, dem Schüler diese mündlichen Eingriffe nur noch über das Funkgerät zukommen zu lassen. Der Schüler bereitet sich nun auf seinen großen Augenblick vor: den ersten Alleinflug.
Die ersten drei Alleinflüge bilden zusammen die sogenannte A‑Prüfung, die die Abschlussprüfung des ersten praktischen Ausbildungsabschnittes darstellt. Sie wird von zwei Fluglehrern des Vereins abgenommen.
2. VERTIEFUNG
Der zweite Abschnitt dient dazu, die im ersten Ausbildungsabschnitt erworbenen Fertigkeiten zu vertiefen, zu üben und zu erweitern, z.B. durch andere Flugmanöver oder durch das Auffinden von Aufwindfeldern, die dann längere Flugzeiten ermöglichen. Der zweite Ausbildungsabschnitt findet dann zunehmend im Alleinflug statt, also nur noch unter der Aufsicht des am Boden zuschauenden Fluglehrers, zu dem nur noch eine Funkverbindung besteht. Dazu verwenden wir unsere Piraten. Der Abschnitt endet mit dem Bestehen der B‑Prüfung und der C‑Prüfung.
3. THERMIKFLUG
Mit dem jetzigen Ausbildungsstand hat der Flugschüler praktisch schon alle Fertigkeiten erlangt, die er zum Steuern des Flugzeuges braucht. Der dritte Ausbildungsabschnitt beinhaltet neben weiteren Übungsflügen auch das Erlernen von Fähigkeiten, die für den Überlandflug (Streckenflug) notwendig sind. Dies sind z.B. der Thermikflug, Navigationseinweisungen und Außenlandeübungen.
Nach Beendigung des dritten Ausbildungsabschnittes findet die endgültige Luftfahrerschein-Prüfung statt. Diese wird von einem Mitglied des Prüfungsrates abgenommen und besteht aus drei Flügen mit diesem, in denen die angeordneten Übungen durchgeführt werden müssen. Nach Bestehen dieser Prüfung wird der Luftfahrerschein ausgestellt.